Zuständig für alle — aber nicht für alle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes tritt nach außen mit einem klaren Versprechen auf: Sie ist für Menschen da, die Diskriminierung erfahren. Für alle. Wer auf ihrer Website liest, wer sich an sie wendet, kann glauben: Hier werde ich gehört.

Auf der Website der Antidiskriminierungsstelle heißt es ausdrücklich, dass die Behörde allgemein für das Thema Diskriminierung zuständig ist — ohne Einschränkung auf bestimmte Merkmale. Wer das liest und dort Hilfe sucht, darf erwarten, ernst genommen zu werden.

Ich habe das getestet.

In einer Anfrage an Bundesbeauftragte Ferda Ataman schilderte ich, dass Menschen aufgrund ihrer Körpergröße — ob klein oder groß — Diskriminierung erfahren: im Beruf, im Alltag, in sozialen Situationen. Ich fragte, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert werden könnte, um Körpergröße als Diskriminierungsmerkmal aufzunehmen.

Die Antwort kam — vom Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, Karl Moehl:

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Für die Aufnahme weiterer Diskriminierungsmerkmale ist jedoch der Gesetzgeber zuständig, also der Deutsche Bundestag.“

Das ist rechtlich korrekt. Aber es beantwortet nicht die eigentliche Frage — und es steht im Widerspruch zur eigenen Außendarstellung der Behörde.

Denn es gibt einen Unterschied zwischen nicht zuständig sein und kein Problem sehen. Die Antidiskriminierungsstelle hat laut Gesetz auch die Aufgabe, gesellschaftliche Diskriminierungsformen zu benennen und gegenüber dem Gesetzgeber sichtbar zu machen. Genau das habe ich nachgefragt:

Sehen Sie Diskriminierung aufgrund von Körpergröße als eine Form von Diskriminierung — ja oder nein?

Diese Frage blieb unbeantwortet.

Körpergröße gehört zu den Merkmalen, die nachweislich Einfluss auf Lebenschancen haben: auf Karriere, Einkommen, soziale Wahrnehmung. Dabei trifft es nicht nur eine Seite — sowohl ungewöhnlich kleine als auch ungewöhnlich große Menschen erfahren Diskriminierung und gesellschaftliche Nachteile. Beide Extreme werden bewertet, belächelt, benachteiligt — und müssen mit Rollen umgehen, die ihnen aufgestempelt werden. Das passiert täglich — und ist in Deutschland rechtlich bislang schutzlos.

Ich habe nachgehakt. Die Antwort steht noch aus.

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