Die ADS konnte mir nicht helfen — und das sagt alles

Ich habe es selbst erlebt — und jetzt liegt es schwarz auf weiß vor mir. Im März 2023 wandte ich mich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und schilderte mehrere Benachteiligungen, die ich aufgrund meiner Körpergröße erfahren hatte. Die Antwort, die ich bekam, war höflich, korrekt — und zutiefst bezeichnend für das Problem, das wir hier auf heightism.de beschreiben.

Die Antwort der ADS — im Wortlaut

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes antwortete mir mit folgenden Worten:

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist allerdings leider nicht die richtige Stelle für Ihr Anliegen.“

Und weiter:

„Das Beratungsangebot der Antidiskriminierungsstelle des Bundes richtet sich an Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, wegen ihres Geschlechts, wegen ihrer Religion oder Weltanschauung, wegen ihres Alters, wegen einer Behinderung oder wegen ihrer sexuellen Identität benachteiligt sehen.“

Körpergröße — kein Wort davon. Die Stelle, die eigentlich für Diskriminierungsschutz zuständig ist, konnte mir nicht helfen. Nicht weil mein Fall unbegründet war, sondern weil das Gesetz eine Lücke hat.

„Das AGG kann nicht vor allen Benachteiligungen schützen“

Die ADS erklärte es offen:

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann deshalb nicht vor allen Benachteiligungen schützen.“

Und noch deutlicher:

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt nur vor Benachteiligungen aus bestimmten Gründen, die in § 1 AGG abschließend aufgezählt sind.“

Abschließend. Das bedeutet: Die Liste ist geschlossen. Kein Spielraum, keine Auslegung, keine Analogie. Wer wegen seiner Körpergröße benachteiligt wird, fällt durch das Raster — egal wie eindeutig die Diskriminierung ist.

Was mir stattdessen empfohlen wurde

Als Ausweg verwies mich die ADS auf die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz — eine Stelle, die sich mit Fluggastrechten befasst. Das klingt absurd, ist es aber nicht: In meinem Fall ging es unter anderem um Benachteiligungen im Flugverkehr (zu wenig Platz, keine angemessene Lösung für großgewachsene Passagiere). Doch damit ist das eigentliche Problem — die fehlende Rechtsgrundlage bei Größendiskriminierung generell — natürlich nicht gelöst.

„Aufgrund Ihrer Angaben dürfte der von Ihnen berichtete Sachverhalt nicht auf einem der genannten AGG-Merkmale beruhen, so dass wir nicht weiter beratend tätig werden können.“

Was dieser Brief bedeutet

Diese Antwort ist kein Versagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ADS. Sie haben korrekt gehandelt — sie haben das Recht so angewendet, wie es ist. Das ist gerade der Punkt.

Das Versagen ist ein gesetzliches. Es zeigt, dass Menschen, die wegen ihrer Körpergröße diskriminiert werden, in Deutschland keinen strukturellen Schutz haben — nicht beim Bund, nicht bei der zuständigen Beratungsstelle, nicht im AGG. Wer zu klein oder zu groß ist und deshalb benachteiligt wird, ist auf sich allein gestellt.

Genau deshalb haben wir uns auch direkt an Ferda Ataman, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, gewandt — mit der Frage, ob Körpergröße im Zuge der AGG-Reform als Schutzkriterium aufgenommen werden könnte. Der Brief und sein Inhalt sind hier auf dem Blog dokumentiert.

Die Antwort der ADS bleibt auf meinem Schreibtisch. Sie ist ein Dokument — nicht nur meiner persönlichen Geschichte, sondern einer systematischen Lücke im deutschen Antidiskriminierungsrecht.

Schreibe einen Kommentar