Rund 255.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in Deutschland in sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen – für durchschnittlich rund 230 Euro im Monat. Das ist kein Mindestlohn. Das ist nicht mal annähernd einer. Und laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verstößt diese Praxis gegen das Grundgesetz.
Den Stein ins Rollen gebracht hat eine unerwartete Quelle: die Grundi-Actionfigur des ZDF Magazin Royale. Die kleine Puppe, Symbol für das Grundgesetz, wurde zum Teil in einer solchen Werkstatt montiert – mit grundgesetzwidriger Bezahlung. Ein Widerspruch, der kaum deutlicher sein könnte.
Die Klage
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Sozialhelden e.V. wollen das nicht hinnehmen. Gemeinsam mit dem Kläger Jürgen Linnemann soll der Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen werden – mit dem Ziel, festzustellen: Auch behinderte Menschen in Werkstätten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Der Weg dahin ist lang und teuer. Mehrere Jahre, zehntausende Euro. Aber ein Urteil könnte das Leben von tausenden Menschen verändern.
Was hat das mit Diskriminierung zu tun?
Viel. Wer Menschen aufgrund körperlicher oder geistiger Merkmale systematisch schlechter bezahlt – und das gesetzlich absichert – betreibt strukturelle Diskriminierung. Die Werkstättenregelung ist ein Beispiel dafür, wie Ausgrenzung institutionell verankert ist und wie schwer sie zu bekämpfen ist, wenn sie als „Fürsorge“ verkleidet daherkommt.
Diskriminierung aufgrund von Körpermerkmalen ist kein Randthema. Sie betrifft Menschen mit Behinderungen genauso wie Menschen, die wegen ihrer Körpergröße benachteiligt werden. Der Mechanismus ist derselbe: Ein Merkmal, das man nicht gewählt hat, bestimmt über Chancen und Würde.
Jetzt unterstützen
Wer die Klage unterstützen möchte: Auf grundi-fuer-alle.de kann man einen „grundgesetzwidrigen Grundi“ kaufen. Pro verkaufter Figur spendet die Produktionsfirma des ZDF Magazin Royale 37 Euro direkt an die GFF. Die Firma selbst verdient daran nichts.
Ein kleiner Kauf, ein großes Zeichen. Das Grundgesetz gilt für alle – oder es gilt nicht.