Die Bundesregierung hat im Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/6178). Das Gesetz, das seit 2006 gilt, soll grundlegend überarbeitet werden.
Was geplant ist:
- Besserer Schutz für Betroffene von Diskriminierung
- Stärkung der Rechtsdurchsetzung
- Beseitigung von Auslegungslücken
Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren – verabschiedet ist er noch nicht.
Parallel dazu arbeiten einzelne Bundesländer an eigenen Antidiskriminierungsgesetzen: In Schleswig-Holstein liegt ein Entwurf der schwarz-grünen Koalition vor, der nach Kritik bereits überarbeitet wurde. NRW hat sein bestehendes Landesgesetz ebenfalls nachgeschärft.
Für uns relevant: Keiner der aktuellen Entwürfe – weder auf Bundes- noch auf Landesebene – erweitert den Diskriminierungsschutz auf das Merkmal Körpergröße. Das bleibt ein blinder Fleck im deutschen Antidiskriminierungsrecht.