AGG-Reform 2026: Was sich beim Antidiskriminierungsrecht gerade tut

Die Bundesregierung hat im Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/6178). Das Gesetz, das seit 2006 gilt, soll grundlegend überarbeitet werden.

Was geplant ist:

  • Besserer Schutz für Betroffene von Diskriminierung
  • Stärkung der Rechtsdurchsetzung
  • Beseitigung von Auslegungslücken

Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren – verabschiedet ist er noch nicht.

Parallel dazu arbeiten einzelne Bundesländer an eigenen Antidiskriminierungsgesetzen: In Schleswig-Holstein liegt ein Entwurf der schwarz-grünen Koalition vor, der nach Kritik bereits überarbeitet wurde. NRW hat sein bestehendes Landesgesetz ebenfalls nachgeschärft.

Für uns relevant: Keiner der aktuellen Entwürfe – weder auf Bundes- noch auf Landesebene – erweitert den Diskriminierungsschutz auf das Merkmal Körpergröße. Das bleibt ein blinder Fleck im deutschen Antidiskriminierungsrecht.

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